AGB
§ 1 Hausordnungen
Bei Nutzung eines Reform Room Studios unterliegt das Mitglied und der Kunde der in dem Reform Room Studio jeweils geltenden Hausordnung, welche auf der Website des Reform Rooms sowie im Studio via QR Code aufrufbar ist. Die Hausordnungen können insbesondere Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung, Nutzungszeiten und Verhalten in den Trainingsräumlichkeiten beinhalten.
§ 2 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
(1) Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Reform Room möglich.
§ 3 Widerrufsbelehrung
(1) Für Verbraucher gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Verbraucher können den Vertrag binnen vierzehn Tage ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen, sofern keine Buchung eines Kurses stattgefunden hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher Reform Room mittels einer eindeutigen Erklärung (mittels Briefes oder E-Mail) über den Entschluss den Vertrag zu widerrufen informieren.
(2) Wenn ein Verbraucher den Vertrag wirksam widerruft, wird Reform Room die Zahlungen, welche von dem Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tage ab Eingang des Widerrufs bei Reform Room zurückzahlen. Die Rückzahlung durch Reform Room erfolgt durch das selbe Zahlungsmittel, welches der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion genutzt hat.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde. Sofern Dienstleistungen durch Reform Room vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufspflicht erbracht wurden, so hat der Kunde für die erbrachte Leistung einen angemessen, anteiligen Wertersatz zu leisten.
§ 4 Stornierungen und Absagen
(1) Reform Room akzeptiert, dass ein gebuchter Kurs von Kunden bis maximal 12 Stunden vor Beginn des Kurses kostenlos storniert werden kann. Erfolgt eine Stornierung durch den Kunden, egal aus welchem Grunde, innerhalb von 12 Stunden vor Beginn des gebuchten Kurses, so wird dem Kunden pauschal das Guthaben für den gebuchten Kurs von seinem Konto oder seiner Karte abgezogen. Dies gilt für alle Kursarten, unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelbuchung, ein Paket oder ein Neukundenangebot handelt.
Falls ein Kunde seinen gebuchten Kurs wirksam bis maximal 12 Stunden vor Beginn des Kurses storniert hat, so erfolgt die Rückerstattung des bereits abgebuchten Betrages in Form eines Guthabens für einen Kurs auf seinem Benutzerkonto.
Reform Room behält sich vor, diese Regelung jederzeit ohne Angabe von Gründen abzuändern.
(2) Reform Room behält sich das Recht vor, Kurse kurzfristig, in der Regel innerhalb von mindestens 6 Stunden vor dem Termin, abzusagen. Die Information der Kunden erfolgt per E-Mail.
(3) Der jeweils gebuchte Kurs verfällt nicht infolge einer Stornierung durch Reform Room. Der bereits gebuchte Kurs kann zu einem späteren Zeitpunkt durch den Kunden nachgeholt werden.
(4) Bei Nichterscheinen (sog. „no-show“) des Kunden zu einem gebuchten Kurs ermöglicht Reform Room keine Rückerstattung. Der gebuchte Kurs verfällt in einem solchen Fall.
(5) Zur Klarstellung hält Reform Room fest, dass eine anteilige Erstattung auch dann ausgeschlossen ist, wenn der Kunde einen gebuchten Kurs während seiner Teilnahme abbricht.
§ 5 Umfang der geschuldeten Leistungen und Nutzungsbedingungen
(1) Reform Room bietet seine Leistung in Form von Reformer Pilates Kursen an, welche online unter der Website www.reformroom.de oder analog als Einzelstunde, Einzel- und Mehrfachkarte(n) oder als Gutscheine gebucht werden können. Die näheren Einzelheiten hinsichtlich der Kombinationsmöglichkeiten und Preise sind der jeweils aktuellen oben genannten Website zu entnehmen.
(2) Einzelstunden und Einzel-/Mehrfachkarten sind Leistungsverträge, welche den Kunden zur Nutzung einzelner Kurse innerhalb der jeweiligen vertraglichen Gültigkeit berechtigten. Eine Rückgabe oder ein Umtausch ist nicht möglich und ein Anspruch auf die Vergütung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auch die Übertragung der Nutzungsmöglichkeit auf eine andere Person als diejenige, welche den Vertrag als Vertragspartner des Reform Rooms geschlossen hat, ist ausgeschlossen. Gutscheine sind hiervon ausgenommen und an Dritte übertragbar.
(3) Die Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer der Reformer Pilates Karten beträgt:
- 2 Monate bei einer Einzelbuchung (Drop-in),
- 4 Monate bei einem 5-Kurse-Paket,
- 6 Monate bei einem 10-Kurse-Paket,
- 10 Monate bei einem 20-Kurse-Paket.
Neukundenangebote gelten wie folgt:
- 1 Monat für die Probestunde,
- 2 Monate für das Welcome Package.
Nicht genutzte Kursstunden verfallen nach Ablauf der genannten Laufzeit. Eine Erstattung nicht genutzter Stunden erfolgt nicht.
(4) Reform Room garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze vorgehalten/bereitgestellt wie es die Auslastung des Reform Rooms zulässt und dem Reform Room zumutbar ist.
(5) Reform Room behält sich das Recht vor, an allen gesetzlichen Feiertagen und an bis zu 14 Tagen pro Jahr wegen Renovierung oder anderen dringenden betrieblichen Erfordernissen zu schließen. Die geplanten Schließungen werden dem Kunden rechtzeitig per Aushang und/oder durch eine E-Mail angekündigt.
§ 6 Umfang der Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, das Angebot von Reformer Pilates nur in der Weise zu nutzen, welche nicht gegen die geltenden AGB oder geltendes Recht verstoßen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, den jeweils zuständigen Übungsleitern unverzüglich anzuzeigen, wenn eine plötzliche oder eine schon vor des Kurses eingetretene Sportuntauglichkeit besteht. Der Kunde ist hierbei selbst verantwortlich, dies durch vorherigen Rat durch einen Arzt überprüfen zu lassen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich pünktlich zum gebuchten Kurs zu erscheinen. Ist dies nicht der Fall, so behält sich Reform Room das Recht vor, den Platz des Kurses neu zu vergeben und eine Teilnahme am Kurs zu verweigern.
§ 7 Begleitpersonen/Verzehr mitgebrachter Getränke
(1) Das Mitbringen von Kindern, ist nicht gestattet. Das Mitbringen von Begleitpersonen und Tieren in Umkleiden und auf Trainingsflächen ist ebenfalls nicht gestattet.
(2) Der Verzehr mitgebrachter nicht-alkoholischer Getränke ist innerhalb der Räumlichkeiten von Reform Room gestattet. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und von Speisen ist innerhalb des gesamten Reform Room Studios untersagt.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Reform Room haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds oder eines Kunden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Reform Room, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(2) Eine andere als die in den in (1) genannten Fällen Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in ein Reform Room Studio zu bringen. Von Seiten Reform Rooms werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch Reform Room zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von Reform Room in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.
§ 9 Kündigungsrechte Reform Room
(1) Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies Reform Room, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
(2) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(3) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich Reform Room ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied oder den Kunden gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.
§ 10 Zustimmung zur Datenerhebung und -verwertung
(1) Reform Room erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die vom Mitglied im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil und Festnetz), E-Mailadresse, Bankverbindung.
(2) Reform Room überwacht zur Erhöhung der Sicherheit den Eingangsbereich durch Videokameras. Die getätigten Aufnahmen können bis zu einer Gesamtdauer von 7 Tagen gespeichert werden, soweit dies zur Behebung einer Sicherheitsbeeinträchtigung oder zur Aufklärung einer Straftat notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Rechtswahrung von Reform Room oder im Rahmen eines Strafverfahrens angezeigt ist. Der Kunde stimmt der Kameraüberwachung im oben bezeichneten Umfang zu.
(3) Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Mitgliedsdaten erfolgt im Einklang mit der DS-GVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird Reform Room hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Mitglied einholen. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise von Reform Room verwiesen.
§ 11 Sondertarife
(1) Die von Reform Room angebotenen Sondertarife können nur gewählt werden, wenn die hierfür gegebenen Voraussetzungen durch das Mitglied erfüllt werden und die Erfüllung dieser Voraussetzungen gegenüber Reform Room in zureichender Form nachgewiesen wird.
(2) Das Mitglied ist verpflichtet, bei Wegfall der Voraussetzungen für einen Sondertarif dies Reform Room unverzüglich mitzuteilen.
(3) Erlangt Reform Room Kenntnis davon, dass die Voraussetzungen für einen Sondertarif bei einem Mitglied entfallen sind oder kommt das Mitglied den Nachweisobliegenheiten in Abs. 2 nicht nach, ist Reform Room berechtigt, den Sondertarif auf den Normaltarif umzustellen und künftig die Beiträge des Normaltarifs abzubuchen.
(4) Wurden trotz Fehlens der Voraussetzungen für einen Sondertarif lediglich dessen ermäßigte Beiträge eingezogen, ist Reform Room berechtigt, auch rückwirkend die Differenz zu den Monatsbeiträgen des Normaltarifs einzuziehen.
§ 12 Sonstiges
(1) Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.
(2) Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen gilt diejenige rechtlich zulässige rechtliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Würzburg, sofern der Kunde ein Unternehmer ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Ansonsten richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Die oben genannten Bezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.